Sonntag, Januar 28, 2007

Ein notwendiges Zeichen gegen Rassismus

Die Antirassismusstrafnorm, über die dank Bundesrat Blochers Äusserungen ein Streit entflammt ist, wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 1994 mit 54,7 Prozent Ja-Stimmen vom Schweizervolk angenommen. Was waren die Beweggründe für die Gesetzergänzung? Dazu folgende Zitate aus den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung 1994:

«Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht geleugnet, verharmlost oder gar gerechtfertigt werden. Mit der neuen Strafbestimmung wird auch die Auschwitz-Lüge bekämpft. Das Leugnen der Verbrechen, die während des Dritten Reiches begangen worden sind, ist zu einem Vehikel für den Rechtsextremismus geworden. Weil verschiedene europäische Staaten das Leugnen des Holocaust mit Strafe verfolgen, werden solche Behauptungen vielfach von der Schweiz aus verbreitet. Dies dürfen wir nicht dulden.»

«Das Recht auf freie Meinungsäusserung bleibt gewährleistet. Blosse Gesinnungen oder private Äusserungen sind keinesfalls verboten. Unzulässig ist es aber, unter dem Deckmantel der Meinungsäusserungsfreiheit Einzelne oder Gruppen aus rassistischen Motiven öffentlich in einer menschen-unwürdigen Art und Weise herabzusetzen. Auch die Medienfreiheit darf nicht als Vorwand dazu dienen, Menschen zu diskriminieren. Mit dem Gesetz wird nicht die Medienfreiheit eingeschränkt, sondern deren Missbrauch bestraft.»

«Rassendiskriminierendes Verhalten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern stellt auch eine Gefahr für den öffentlichen Frieden dar. Dies gilt insbesondere für die Schweiz, wo verschiedene Volksgruppen zusammenleben. Unsere Rechtsordnung wäre bedroht, wenn Teile der Bevölkerung schutzlos herabgesetzt oder entrechtet werden könnten. Deshalb soll bestraft werden, wer öffentlich zur Diskriminierung von Fremden aufruft und Ideologien verbreitet, die Menschen anderer Herkunft für minderwertig erklären.»

Trotz einzelner Versuche gerade von Blochers SVP, die Strafnorm abzuschaffen oder deren Geltungsbereich einzuschränken, hat sich die Bestimmung sowohl in der Praxis der Justizbehörden als auch in der Meinung eines Grossteils der Bevölkerung fest etabliert. Auch nach Blochers Ankara-Besuch gilt: Das Gesetz kann die Meinung der Menschen über andere Menschen, Ereignisse und fremde Kulturen nicht ändern; es ist aber ein notwendiges Zeichen des Schweizer Souveräns gegen extreme Formen von Rassismus.

baz vom 13.9.06

Unter folgendem Link sind weitere Originaldokumente zur Antirassismusstrafnorm aufgelistet. › www.baz.ch/go/rassismus

Keine Kommentare: